Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Holthausen-Biene e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Holthausen-Biene e.V. findest du hier .
Kinder ab 7 Jahren, welche bereits ans Wasser gewöhnt sind und zwar einen Schwimmkurs besucht haben, allerdings noch nicht (sicher) schwimmen können.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht vorausgesetzt.
Vermittlung der Grundlagen für ein sicheres Schwimmen:
- Brust- und Rückenschwimmen
- Tauchen
- Sprung ins Wasser
- Baderegeln
Vermittlung der Grundlagen für ein sicheres Schwimmen.
Bei entsprechendem Leistungsstand kann ggf. das Seepferdchen- oder Bronze-Abzeichen erworben werden.
- Schwimmkleidung
- Handtuch
- Mund-Nasen-Schutz
Die Gruppenzuteilung erfolgt nach Alter und Leistungsstand. Es kann eine favorisierte Kurszeit gewählt werden.
Aus organisatorischen Gründen ist nur die Anmeldung auf einen Wartelistenplatz verfügbar. Die Zuteilung der verfügbaren Plätze erfolgt durch den Veranstalter. Die Benachrichtigung erfolgt per Mail und muss wiederum durch den Teilnehmer bestätigt werden.
Verhaltens- und Hygieneregeln:
Hiermit verpflichte ich mich die nachfolgenden Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten und trage somit aktiv dazu bei, das Risiko einer Infektion mit Covid-19 für mich und meine Mitmenschen zu minimieren.
• Bei Krankheitssymptomen ist die Teilnahme ausgeschlossen.
• Pünktliches Einfinden und Sammeln mit gegebenem Mindestabstand und Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes; verspäteter Einlass ist nicht möglich!
• Betreten der Sportstätte nur im Beisein des Übungsleiters.
• Kinder können nicht durch eine Begleitpersonen begleitet werden.
• Beim Einlass / Verlassen, in den Umkleiden und in den entsprechend gekennzeichneten Räumen / Fluren herrscht Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes.
• Grundlegend gelten die vom Linus Lingen vorgegebenen Regelungen zur Nutzung der Räumlichkeiten und Flächen. Unter anderem kann es durch abrupte Sperrungen auch zu Terminabsagen kommen (Ad-hoc-Meldungen).
• Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt.
• Beim Auftreten von Krankheitssymptomen innerhalb der folgenden Woche nach der Übungsstunde ist die Geschäftsstelle zu verständigen
Bei Verstößen sind die Übungsleiter jederzeit berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.